top of page

AGBs

Bett-Shadow-Grey-scaled.jpg

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungen „The Grey House“.

AGBs

Vertragsabschluss

Der Mietvertrag für die Ferienwohnungen des The Grey House ist verbindlich geschlossen, wenn die jeweilige Wohnung über die Webseite www.thegreyhouse.de gebucht und eine Bestätigungs-mail an den Mieter versendet wurde. Die jeweilige Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der bei Buchung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
Ultimate Grey    4 Personen (mit Schlafsofa 6)
Light Grey          2 Personen (mit Schlafsofa 3)
Shadow Grey     2 Personen (mit Schlafsofa 3)
Cloud Grey         2 Personen (mit Schlafsofa 4)

AGBs

Mietpreis und Nebenkosten

Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser und Internet) enthalten. Außerdem ist die Nutzung von Bettwäsche und Handtüchern und deren Reinigung enthalten. Das Laden von Elektro-Autos ist im Mietpreis nicht enthalten und bedarf gesonderter Vereinbarung und Abrechnung. Die Bezahlung der Wohnungen erfolgt nach nachfolgenden Möglichkeiten:

Direktbezahlung per PayPal
Direktbezahlung per Stripe (Kreditkarte, Bancontact, Giropay, Klarna
Zahlung bei Ankunft (z. B. Kreditkarte, Girocard)

Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter die Buchung stornieren. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

AGBs

Mietdauer und

An- / Abreise

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Zugang zum Schlüssel der jeweiligen Wohnung, kann über ein Schlüsseltresorsystem oder persönlicher Übergabe erfolgen. Sollte eine kontaktlose Schlüsselübergabe erfolgen, erhalten sie einen PIN-Code per E-Mail oder SMS. Die Abreise hat bis spätestens 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Andere An- und Abreisezeiten können in Ausnahmefällen erfragt werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 23: 00 Uhr nicht erscheinen oder keinen Kontakt zum Vermieter aufnehmen, kann der Vermieter frei über die Ferienwohnung Verfügen und diese an Dritte weiter Vermieten. Die finanziellen Forderungen des Mietvertrages bleiben bestehen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise oder nicht erfolgter oder verspäteter Anreise erfolgt grundsätzlich nicht. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

 

AGBs

Rücktritt

Grundsätzlich gilt Deutsches Mietrecht. Dies bedeutet: Gebucht ist gebucht. Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich aus welchen Gründen (Ausnahme: Höhere Gewalt oder außerordentlich wichtiger Grund nach § 542 II BGB). Der Mieter ist von der Mietzahlung nicht entbunden, wenn er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Dies schließt Krankheit ein, ungeplante Ereignisse oder auch wenn eine der anreisenden Personen verhindert ist. Wir empfehlen daher immer und dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Wir bieten unseren Gästen jedoch folgende freiwillige Stornoregelungen an:
Bis 30 Tage vor Anreise: ist ihre Stornierung kostenlos
Bis 29 - 8 Tage vor Anreise: Berechnen wir Ihnen 80 % des gebuchten Preises.
Ab 7 Tage vor Anreise ist die Gesamtmiete zu bezahlen.
Im Falle eines erlassenen Beherbergungsverbotes innerhalb des gebuchten Zeitraumes kann von beiden Parteien kostenfrei storniert werden (höhere Gewalt). Beide Vertragsparteien werden dann von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
Besteht kein Beherbergungsverbot und existiert ein Pandemiegeschehen und länderspezifische oder gesonderte, wechselnde Auflagen und Einschränkungen (z.B. während Covid-19), dann gelten gesonderte Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen.
Diese werden jeweils aktuell auf der Webseite www.thegreyhouse.de veröffentlicht und sind bei Buchung abweichend von diesen AGB‘s gültig. Auch Quarantäne Situationen entbinden nicht von der Pflicht der Mietzahlung, auch und gerade zu dieser Zeit empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inkl. Corona-Schutz.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Ein generelles Widerrufsrecht besteht bei touristischen Leistungen nicht.

 

AGBs

Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution usw.) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

AGBs

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Böden oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen (z.B. Terrasse, Fahrradhaus, Garten, Parkplatz) ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen.
Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei den Fenstern, sowie Dachfenstern ist darauf zu achten, diese beim Verlassen zu schließen. Tritt z.B. im Falle von starkem Regen oder Gewitter ein Wasserschaden auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

 

AGBs

Haftung des Vermieters

Für selbstverschuldete Unfälle kann der Vermieter nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Eltern haben ihrer Aufsichtspflicht der Kinder nachzukommen. Für Sachbeschädigungen, die auf den Mieter zurückzuführen sind, haftet dieser allein und in vollem Umfang. Für Beeinträchtigungen, die auf außergewöhnliche Witterungsverhältnisse und deren Folgen, wie Stromausfall oder Wassermangel zurückzuführen sind, sofern diese auf Schäden zurückgehen, die in angemessener Zeit repariert werden oder von der öffentlichen Versorgung abhängen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
 

AGBs

Tierhaltung und Rauchen

Tiere, insbesondere Hunde und Katzen sind nicht gestattet. Rauchen ist innerhalb der Räume, sowie im Fahrradhaus, strengstens untersagt. Beim Rauchen auf der Terrasse, den Balkonen und im Gartenbereich ist darauf zu achten, andere Mieter nicht zu beeinträchtigen. Weiterhin dürfen keine Zigaretten oder Zigarettenstummel in die Außenbereiche entsorgt werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung werden die Kosten für die Reinigung an den Mieter berechnet.

AGBs

INTERNET (WLAN)

Der Mieter akzeptiert mit Entgegennahme der Zugangscodes für kabelloses Internet (W-LAN) die allgemeinen Richtlinien des DTV zur Nutzung von Internet:

AGBs

Zugangsdaten

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden am Endgerät des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

AGBs

Gestattung der Mitbenutzung eines WLANs

Der Vermieter hat die Ferienwohnungen mit einem Internetzugang über WLAN ausgestattet. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Vermieters und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

AGBs

Gefahren der

WLAN-Nutzung, Haftungs-

beschränkung

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

AGBs

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

 

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.

AGBs

Hausordnung
 

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.  Besonders in der Zeit von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sollten laute Geräusche aus Rücksicht auf andere Mieter und Nachbarn vermieden werden. Beim Verlassen des Hauses sind sämtliche Fenster und Türen zu schließen.

AGBs

Gästebeitrag der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Seit dem 01.03.2024 müssen Feriengäste in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach einen Gästebeitrag entrichten. Dieser Gästebeitrag kostet pro Person und pro Übernachtung 1,- €. Mit der Gästekarte Mollie erhalten sie mehrere Vergünstigungen in der Region. Nähere Informationen finden sie unter der folgenden Webseite www.moselregion.com
Info der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Geschäftsreisende und Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung 100 beträgt und deren erforderliche Begleitperson, sind von der Zahlung ausgenommen. Dieser Personenkreis erhält auch keine Gästekarte.
Warum gibt es den Gästebeitrag: www.vgtt.de

AGBs

Änderung des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

AGBs

Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Mietrecht mit deutschem Gerichtsstand Anwendung.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 

bottom of page